Lizenzbedingungen

Diese Lizenzbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „Lizenz-AGB“) regeln die Nutzung der von der maßarbyte GmbH & Co. KG, Niedersedlitzer Straße 71, 01257 Dresden, (nachfolgend bezeichnet als „maßarbyte“) als Partner der JTL-Software-GmbH (nachfolgend bezeichnet als „JTL“) entwickelten Software (nachfolgend bezeichnet als „Software“), die über den JTL-Extension Store unter https://www.jtl-software.de/extension-store/ (nachfolgend bezeichnet als „JTL-Extension Store“) zum Verkauf angeboten wird. 

Die Software von maßarbyte bietet Kunden die Möglichkeit, die Funktionen der JTL-Basis-Software spezifisch zu erweitern. Der Kauf der Software setzt voraus, dass Sie als Käufer / Besteller / Auftraggeber (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet) zuvor eine von JTL angebotene JTL-Basis-Software im JTL-Store unter https://www.jtl-software.de/jtl-store/ (nachfolgend als JTL-Store“ bezeichnet) erworben und ein mit dieser JTL-Basis-Software verknüpftes Kundenkonto bei JTL eingerichtet haben. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Die AGB gelten nur für Kunden, die im Sinne des § 14 BGB Gewerbetreibende, juristische Personen oder des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB sind. 

Es gilt die jeweils bei Vertragsabschluss gültige Fassung dieser Lizenz-AGB. Andere Vertragsbedingungen, insbesondere die des Kunden, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn maßarbyte ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Soweit diese Lizenz-AGB keine Regelungen enthalten, gelten nachrangig die von JTL für den Software-Kauf verwendeten AGB entsprechend. Nur im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Falle Vorrang vor diesen Lizenz-AGB, wenn der Kunde einen schriftlichen Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung von maßarbyte mit einem entsprechenden Inhalt nachweisen kann. Die AGB gelten auch für künftige Vertragsabschlüsse gleicher Art zwischen maßarbyte und dem Kunden, auch wenn nicht nochmals gesondert auf diese hingewiesen wird.

Durch den Erwerb und die Nutzung der Software bestätigt der Kunde, die Lizenz-AGB und die JTL-AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. 

Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Maßarbyte stellt diese Lizenz-AGB unter https://www.massarbyte.it/lizenzbedingungen zum Abruf bereit. Das Ausdrucken dieser Lizenz-AGB und/oder ein Herunterladen auf den Computer des Kunden ist vor dem Vertragsschluss möglich.

 

1) Vertragsschluss, Übergabe und Installation der Software:

a. Der Vertrag zur Nutzung der Software kommt zwischen maßarbyte und dem Kunden zustanden.

b. Mit Einstellen der Software im JTL-Extension Store gibt maßarbyte ein verbindliches Angebot zum Erwerb einer Lizenz für die Nutzung der Software ab.  Der Kunde kann die Software zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im virtuellen Warenkorb ausgewählte Software annimmt. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde noch einmal eine Bestellbestätigung per E-Mail.

c. Die Software besteht aus einem Objektcode und einer Dokumentation. Die Software wird dem Kunden nach Abschluss des Kaufes zur Ausübung der in diesen Bestimmungen gewährten Nutzungsrechte per Datenfernübertragung überlassen. 

d. Die Dokumentation sowie eine Kopie des Benutzerhandbuchs zur Software erhält der Kunde als elektronisches Dokument, sollte im JTL-Kundenkonto keine Online-Hilfe bereitgestellt sein. 

e. Die Software wird vom Kunden installiert. Zusatzleistungen, wie Installation, Konfiguration, Softwarepflege, Schulung, werden nur dann Bestandteil der Bestellung, wenn der Kunde diese jeweils im dafür vorgesehenen Teil des elektronischen Bestellformulars während des Bestellvorgangs auswählt und mitbestellt.

f. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sein Computersystem die im konkreten Kaufangebot der Software im JTL-Extension Store angegebenen Systemanforderungen erfüllt.

 

2) Lizenzgewährung, Einräumung von Rechten:

a. Entscheidet sich der Kunde für eine zeitlich unbefristete / dauerhafte Nutzung einer Software (Kauf), gewährt maßarbyte dem Kunden das zeitlich unbeschränkte, einfache, nicht exklusive und nicht übertragbare Recht, die Software nach Maßgabe dieser Lizenz-AGB zu nutzen.  Entscheidet sich der Kunde für die zeitlich begrenzte Nutzung einer Software (Miete) gewährt maßarbyte dem Kunden das zeitlich beschränkte, einfache, nicht exklusive und nicht übertragbare Recht, die Software nach Maßgabe dieser Lizenz-AGB zu nutzen.

b. Die Lizenz umfasst das Recht zur Installation, Ausführung und Nutzung der Software auf der genannten Domain, für die die Software erworben wurde.

c. Das Recht zur Vervielfältigung ist beschränkt auf die Installation der Software auf einem im unmittelbaren Besitz des Kunden stehenden Computersystem ausschließlich für den Betrieb in Verbindung mit einer einzelnen Domain bzw. einem einzelnen Internetauftritt, die/der mit einer JTL-Basis-Software bzw. mit einem Kundenkonto bei JTL verbunden ist.

d. Das Recht zur Bearbeitung der Software ist beschränkt auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der vereinbarten Funktionalität der Software.

e. Der Kunde darf die Software insbesondere nicht dekompilieren, disassemblieren, rückentwickeln oder anderweitig versuchen, den Quellcode abzuleiten.

f. Der Kunde darf die Software weder vermieten, verleasen, unterlizenzieren, weiterverkaufen noch anderweitig kommerziell nutzen.

g. Diese Lizenz gewährt dem Kunden keinerlei Rechte am geistigen Eigentum oder an den Quellcodekomponenten der Software.

h. Weitere Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software werden dem Kunden nicht eingeräumt. Jegliche Änderungen, Anpassungen oder Ableitungen der Software sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von maßarbyte untersagt.

 

3) Eigentumsvorbehalt:

a. Die Software und alle damit verbundenen Rechte, Titel und Interessen bleiben im Eigentum von maßarbyte.

b. Maßarbyte behält sich das Eigentum an sämtlichen Kopien der Software bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Im Falle der Verletzung dieser Bedingungen durch den Kunden, hat maßarbyte das Recht, auf Kosten des Kunden sämtliche Kopien der Software, an denen sich maßarbyte das Eigentum vorbehalten hat, herauszuverlangen oder deren Funktionen zu deaktivieren.

 

4) Preise und Zahlungsbedingungen:

a. Der vom Kunden zu zahlende Preis ist in dem konkreten Kaufangebot der Software im JTL-Extensionstore in EURO zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben und abhängig vom Leistungsumfang der jeweils angebotenen Software. Mehr- oder Sonderleistungen, wie Subskription (Abonnements) werden gesondert berechnet. 

b. Entgelte, die einmalig zu zahlen sind, sind mit Vertragsschluss fällig. Soweit maßarbyte im Einzelfall die Zahlung per Rechnung ermöglicht, ist das Entgelt zum jeweils auf der Rechnung angegebenen Termin fällig.

c. Entgelte für wiederkehrende, sich über einen längeren Zeitraum wiederholende Leistungen (wie Miete) sind mit Zugang einer entsprechenden Rechnung fällig und, soweit die Rechnung keine anderen Angaben enthält, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung zu zahlen.

d. Die Entgelte sind zahlbar mit den im JTL-Expansion Store akzeptierten Zahlungsmitteln, Überweisung und PayPal.

e. Rechnungen werden dem Kunden nur in elektronischer Form per E-Mail und in seinem Kundenkonto bei JTL zur Einsicht, zum Download oder Ausdruck zur Verfügung gestellt.

 

5) Support, Updates und Subskription:

a. Der Kunde erwirbt nur das Recht zur Nutzung der zum Zeitpunkt der Bestellung bereitgestellten Version der Software, nicht jedoch Updates oder die Nutzung zukünftig bereitgestellter (neuerer) Versionen der Software es sei denn, der Kunde erwirbt eine zusätzliche Subscription (Abonnement) im JTL-Extension Store, beziehungsweise es ist eine Subscription im Leistungsumfang der bestellten Software enthalten.

b. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Subscription für die Software zu erwerben, um Zugriff auf kontinuierliche Updates, Fehlerbehebungen und Support zu erhalten, soweit eine solche Möglichkeit im JTL-Extension Store während des Bestellvorganges im elektronischen Bestellformular für die jeweilige Software bereitgestellt wird. Bei Erwerb einer Subscription erhalten Sie Zugriff auf Support und alle Updates, die während des Abonnementzeitraums veröffentlicht werden. Für den Erwerb von Subskriptions gelten vollumfänglich die von JTL im JTL-Extensionstore verwendeten Bestimmungen zu Subskription (JTL-AGB, Abschnitt B, Besondere Bedingungen für Software-Kauf § 3), einsehbar unter folgendem Link: https://www.jtl-software.de/agb

 

6) Sach- und Rechtsmängel, Gewährleistung:

a. Die Software entspricht im Wesentlichen der im konkreten Kaufangebot enthaltenen Produktbeschreibung. 

b. Maßarbyte leistet Gewähr für die in der Produktbeschreibung angegebene Produktbeschaffenheit sowie dafür, dass der Kunde die Software ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Software in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den im Kaufangebot genannten Anforderungen nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Kunde an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, dieser Bestimmungen, der JTL-AGB oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von maßarbyte berechtigt zu sein.

c. maßarbyte wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Software in angemessener Zeit beseitigen. maßarbyte genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates auf im JTL-Extension Store zum Download bereitstellt und dem Kunden telefonischer Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme angeboten wird.

d. Die weitere Behandlung von Sach- und Rechtsmängeln im Rahmen der Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

e. Schadensersatzansprüche unterliegen den Einschränkungen der nachfolgenden Ziffer 7).

 

7) Haftung:

a. maßarbyte übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung der Software entstehen, einschließlich direkter, indirekter, zufälliger oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, entgangene Geschäftschancen oder andere entgangene Gelegenheiten, es sei denn, dass nach dem Gesetz zwingend gehaftet wird, etwa in Fällen des Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

b. Im Übrigen haftet maßarbyte nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen i) bis v):

i) maßarbyte haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch maßarbyte, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in (e) aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit. 

ii) maßarbyte haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch maßarbyte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

iii) maßarbyte haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften der Software bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für maßarbyte bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.

iv) maßarbyte haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.

v) maßarbyte haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch maßarbyte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Wenn maßarbyte diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist ihre Haftung auf den Betrag begrenzt, der für maßarbyte zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.

c. maßarbyte haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

d. Eine weitere Haftung von maßarbyte ist dem Grunde nach ausgeschlossen.

e. Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung von maßarbyte eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von maßarbyte.

f. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

8) Beendigung:

a. Soweit der Kunde die Rechte zur Nutzung der Software nur für einen befristeten Zeitraum erworben hat (zur Miete), kann die Nutzung der Software sowohl von maßarbyte als auch vom Kunden mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Ende jedes Kalenderquartals gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende des Kalenderquartals, in dem sich das Abschlussdatum der Nutzungsrechteeinräumung der Software erstmals jährt. 

b. Die Nutzung von gemieteter Software (siehe a.) kann darüber hinaus von jeder Vertragspartei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der maßarbyte zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Nutzungsrechte von maßarbyte dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesen Lizenz-AGB gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von maßarbyte hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.

c. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

d. Im Falle einer Kündigung hat der Kunde die Nutzung der Software aufzugeben und sämtliche installierten Kopien der Software von seinem Computersystem zu entfernen sowie maßarbyte gegebenenfalls erstellte Sicherungskopien nach dessen Wahl unverzüglich zurückzugeben oder diese zu zerstören.

e. Bei Beendigung oder Ablauf dieser Lizenz bleiben alle Bestimmungen dieser Bedingungen, die nach ihrem Wesen über das Ende der Lizenz hinaus bestehen sollten, weiterhin in Kraft.

 

9) Schlussbestimmungen:

a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten und Gleichgestellten der Sitz der Maßarbyte, Dresden.

b. Änderungen dieser Lizenz-AGB werden dem Kunden schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail oder Telefax) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung der AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Lizenz-AGB noch ausdrücklich gesondert hingewiesen.

 

c. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenz-AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser Lizenz-AGB treten die gesetzlichen Regelungen, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich nahe kommen oder am ehesten gerecht werden.

d. Maßarbeite ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall steht dem Kunden nur bei zeitlich begrenzter Nutzung von Software (zur Miete) und nur bei wesentlicher Änderung dieser Bedingungen ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu.

e. Diese Lizenz-AGB gelten auch für alle künftigen mit dem Kunden abgeschlossen Geschäfte, soweit sie gleicher Art sind, auch dann, wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden oder nicht nochmals gesondert auf diese hingewiesen wird. Maßgebend ist jeweils die bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

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